Die im Jahre 1959 gegründete Kanzlei Hobohm & Kollegen gehört mit einem Team von über 25 Mitarbeitern zu einer der führenden Kanzleien in Mainz und Alzey. Die Kanzlei ist auf die Vertretung mittelständischer Unternehmen spezialisiert.Das Team der Kanzlei Hobohm & Kollegen berät Unternehmen unter anderem in folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Bankrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Forderungsmanagement / Inkasso
- Verkehrsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
Durch die Zusammenarbeit mit Kooperationskanzleien ist jedoch sichergestellt, dass Sie auch in Sonderrechtsgebieten (bspw.
Vergaberecht, Kartellrecht) eine hervorragende Beratung erhalten.
Dabei können sich mittelständische Unternehmen klassische fallbezogen beraten lassen oder durch einen Rahmenvertrag zu einem festen Stundensatz jegliche Anfrage von der Kanzlei
beantworten lassen.
Hierdurch können Rechtsstreitigkeiten häufig schon im Vorfeld vermieden werden. Sollte eine Rechtsstreitigkeit jedoch unausweichlich sein, was häufig im Arbeitsrecht vorzufinden ist, so rechnet die Kanzlei die gerichtliche Tätigkeit nach dem gesetzlichen Mindestsatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (also streitwertabhängig) oder nach einem fesen Stundensatz ab.